Kirchengemeinderat

Von den wahlberechtigen Gemeindemitgliedern werden alle sechs Jahre die Kirchengemeinderätinnen und -räte gewählt. Gemeinsam mit dem Gemeindepfarrer bilden sie den Kirchengemeinderat, der die Gemeinde leitet, d.h. über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten entscheidet und die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertritt.

 

Den Kirchengemeindera bilden: Doris Huber, Corinna Kernwein, Andrea Knauer (stellv. Vors.), Friederike Pittinger, Dieter Mohr, Bastian Schütt, Klaus Strauß, Pfarrerin Daniela Nelson (Vors.).