Kirchengemeinderat

Von den wahlberechtigen Gemeindemitgliedern werden alle sechs Jahre die Kirchengemeinderätinnen und -räte gewählt. Gemeinsam mit dem Gemeindepfarrer bilden sie den Kirchengemeinderat, der die Gemeinde leitet, d.h. über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten entscheidet und die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertritt.

 

Den Kirchengemeindera bilden: Karin Halfter, Corinna Kernwein, Andrea Knauer (stellv. Vors.), Sandra Kritzer, Dieter Mohr, Bastian Schütt, Klaus Strauß.